Überprüfung von Asylentscheiden konsequent umsetzen

Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen für eine einheitliche Verwaltungspraxis in den Ausländerbehörden Sorge zu tragen dahingehend, dass diese drei Monate vor Ablauf der auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis eines Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtlings beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anfragen, ob ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren zur positiven Asylentscheidung