Drucksache: 19/157Datum: 07.09.2017 Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Abschiebehaftanstalt Rendsburg unverzüglich zu reaktivieren und bis Ende 2018 in Betrieb zu nehmen. Bis zur wirksamen Reaktivierung der Abschiebhaftanstalt Rendsburg soll durch eine Kooperation der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein ein ausreichend großes Kontingent an Abschiebehaftplätzen verbindlich vorgehalten werden. Die Verfügbarkeit freier Abschiebehaftplätze wird tagesaktuell
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