Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben

Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahren für die Zahlung des Krankengeldes an die Eltern oder ein Elternteil bei Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes einzusetzen. Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01900/drucksache-19-01988.pdf print