Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen
Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf der Ebene des Bundesrates für eine Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzusetzen und gem. § 80 Abs. 3 GG einen Neuentwurf dieser Verordnung der Bundesregierung zuzuleiten. Dabei sind in Ergänzung zu den bisherigen Regelungen für Telearbeitsplätze (§§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 7 ArbStättV)
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden