Ausnahmegenehmigungen von der Euro-VI-Norm für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3
Drucksache: 19/460Datum: 12.01.2018 Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus der Erteilung von Ausnahmen von der Euro-VI-Norm für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 auch insoweit zuzustimmen, als die betreffenden Fahrzeuge bis zum 31.12.2020 bestellt werden. Die Erteilung von Ausnahmen hat dabei sowohl für
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