Bericht des UN-Sonderberichterstatters abwarten – bis dahin keine Polizeikräfte zu Demonstrationen nach Berlin entsenden

Der Landtag wolle beschließen: Die teilweise gewalttätigen Vorkommnisse anlässlich der nicht-genehmigten Demonstrationen von Corona-Maßnahmen-Kritikern am 1. August 2021 in Berlin haben öffentlich Betroffenheit und Besorgnis ausgelöst. Der Schleswig-Holsteinische Landtag erklärt unmissverständlich, dass jedwede Gewaltanwendung gegen eingesetzte Polizeibeamte als Angriff auf Repräsentanten des Staates entschieden zu verurteilen sind. Demonstranten die Gewalt gegen Polizeibeamte anwenden, können sich