Bericht zum Stand des Evaluierungsverfahrens gem. § 10 des Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland vorlegen

Drucksache: 19/517Datum: 08.02.2018 Der Landtag wolle beschließen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, in der 9. Tagung mündlich zum Stand des Evaluierungsverfahrens gem. § 10 des Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland vorzutragen und dabei darzulegen, inwieweit die Intentionen des Landesgesetzgebers zur Erhaltung von Dauergrünland sich in der Praxis bestätigt haben. Begründung: Am 01.11.2013 ist