Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen aufkündigen
Drucksache: 19/452Datum: 12.01.2018 Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene gegenüber den gesetzgebenden Organen für eine Aufkündigung des aktuell bestehenden deutsch- türkischen Sozialversicherungsabkommen entsprechend Art. 58 Abs. 1 des Abkommens einzusetzen. Jörg NOBIS und Fraktion Begründung: Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen ist am 1. November 1965 in Kraft getreten und gilt seitdem
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