Die freie Entscheidung zur Impfung wahren
Der Landtag wolle beschließen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag bekennt sich uneingeschränkt zum Recht auf eine freie und unbeeinflusste Entscheidung für oder gegen eine Impfung gegen SARS-Cov2 bzw. Covid-19. Niemand darf bevorzugt werden, wenn er sich impfen lässt, und niemand darf benachteiligt werden, wenn er sich nicht impfen lässt. Die am 27. Januar 2021 verabschiedete Resolution des
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