Einschränkungen nur mit Augenmaß: Schließungen zurücknehmen, Wirtschaft beleben, Kultur und Freizeit ermöglichen

Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf – unter Berücksichtigung der in § 3 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV2 vom 1.11.2020 festgelegten Schutzvorkehrungen und den von unseren Unternehmen und Selbständigen bereits angewendeten Hygienemaßnahmen – folgende Schließungen bzw. Verbote zurückzunehmen: – Schließung der Gastronomie lt. § 7,- Beherbergungsverbot lt. §