Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, AfD und der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 19/73 (neu)
Datum: 13. Juli 2017
Einsetzung des Gremiums nach § 8a Abs. 3 Landesministergesetz
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt das gemäß § 8 a Abs. 3 Landesministergesetzt vorgesehene Gremium ein.
2. Das Gremium besteht aus je 1 Mitglied jeder Fraktion.
3. Das Gremium tagt nicht öffentlich. Die Mitglieder sind auch nach ihrem Ausscheiden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Gremium gibt sich eine Geschäftsordnung.
Tobias Koch und Fraktion |
Dr. Ralf Stegner und Fraktion |
Eka von Kalben und Fraktion |
Christopher Vogt und FRaktion |
Jörg Nobis und Fraktion |
Lars Harms für den SSW |
und Fraktion und Fraktion und Fraktion
und Fraktion und Fraktion für den SSW