Einsetzung des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG i.V.m. dem Landesanpassungsgesetz
der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Abgeordneten des SSW Drucksache: 19/161Datum: 06.09.2017 Der Landtag wolle beschließen: Das Parlamentarische Kontrollgremium (§ 26 LVerfGSchG) übt die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung nach dem Gesetz zur Anpassung des schleswig-holsteinischen Landesrechts an Artikel 13 des Grundgesetzes (Gesetz vom 1.
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