Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz – LVerfSchG)

Drucksache: 19/39 Datum: 28.06.2017   Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt gemäß § 26 Abs. 2 LVerfSchG das Parlamentarische Kontrollgremium ein. 2. Das Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus sechs Mitgliedern. 3. Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt nichtöffentlich. Seine Beratungen sind geheim. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Parlamentarische Kontrollgremium gibt sich eine Geschäftsordnung.