Fairen Wahlkampf ermöglichen – Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) einrichten

Drucksache: 19/77 Datum: 10.07.2017 Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, eine zentrale Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) zur Beobachtung von Wahlen, Volksentscheiden und -begehren einzurichten. Diese Erfassungsstelle ist beim Landeswahlleiter anzusiedeln.Aufgabe der Erfassungsstelle ist die Dokumentation von Handlungen, Angriffen und Übergriffen jeglicher Art, die darauf abzielen, die durch GG