Drucksache: 19/318Datum: 06.11.2017 Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 4.5.2017, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft vom 4.9.2017 und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule vom 18.9.2017 sind dahingehend umzusetzen, dass Schwimmunterricht in ausreichendem Umfang erteilt wird.
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