Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern

Drucksache: 19/693Datum: 18.04.2018 Der Landtag wolle beschließen:Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass nach der Urteilsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des bisherigen Grundsteuer-Erhebungsverfahrens kurzfristig ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt wird, der das Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden dauerhaft sicherstellen kann. Dabei ist einem vereinfachten Berechnungsverfahren auf der Basis von Grundstücksgrößen gegenüber einer zeit- und kostenintensiven Einzelfall-Wertermittlung