Drucksache: 19/240Datum: 28.09.2017 Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, in Schleswig-Holstein die vollständige Erreichbarkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der Geschäftszeiten der Amts- und Landgerichte zu gewährleisten. Begründung: Zahlreiche Entscheidungen von Polizei- und Ordnungsbehörden berühren Grundrechte, denen aus gutem Grund ein Richtervorbehalt vorgeschaltet ist. Neben freiheitsentziehenden Maßnahmen betrifft dies regelmäßig auch den grundgesetzlich geschützten
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