Mobilität erhalten, Wertverlust verhindern: Keine neue Kennzeichnungspflicht für Diesel-Kraftfahrzeuge

Drucksache: 19/584Datum: 08.03.2018 Der Landtag wolle beschließen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag bekennt sich zu einer umweltorientierten Verkehrspolitik, die verbraucher- und gewerbefreundlich ausgerichtet ist.Dementsprechend sind pauschale Benachteiligungen von Verkehrsteilnehmern zu vermeiden, die Diesel-Kraftfahrzeuge nutzen. Die als Folge der Urteilsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018 diskutierte Einführung bundeseinheitlicher Regelungen zur Kennzeichnung von Diesel-Kraftfahrzeugen wird abgelehnt.Die Landesregierung wird daher aufgefordert,