Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und stationären Pflege entlasten

Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert ein Konzept zur Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen im ambulanten, teilstationären und vollstationären Bereich zu entwickeln, welches eine verbesserte Förderung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten i.S.d. § 9 SGB XI zum Inhalt hat. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine Anhebung