Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen
Antrag der Fraktion der AfD Drucksache: 19/695Datum: 18.04.2018 Der Landtag wolle beschließen:In die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist in Abschnitt I – Land und Volk – ein ergänzender Artikel mit folgendem Wortlaut aufzunehmen: „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung dieses Wohnraums besonders für Menschen mit geringem
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