Drucksache: 19/692Datum: 18.04.2018 Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung, GKWO) in § 31 Abs.1 S.4 GKWO „Bekanntmachung der Wahlvorschläge“ wie folgt umzuändern:„Weist eine Bewerberin oder ein Bewerber bis zum Ablauf der Einreichungsfrist gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter
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