Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, in einer Neufassung der Corona-Verordnung für Schulen von der bisherigen Verwaltungspraxis Abstand zu nehmen, wonach Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte zweimal wöchentlich einen Corona-Antigen-Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen müssen, um das Schulgebäude betreten zu dürfen. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Testobliegenheiten zur Durchführung von
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