Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten dahingehend zu ergänzen, dass die Tierart Nandu (Rhea americana) dem Jagdrecht unterstellt und deshalb in § 1 der Verordnung als jagdbare Tierart neu benannt wird. Als Jagdzeiten gem. § 2 der Verordnung sollten für Nandu-Jungtiere ein ganzjähriger Zeitraum
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