Der Landtag wolle beschließen: Am 25. November 2021 läuft die vom Deutschen Bundestag beschlossene Verlängerung der epidemischen Lage nationaler Tragweite aus, zugleich endet damit die Zuständigkeit der Bundesregierung für Maßnahmen nach §28a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach der bisherigen Rechtslage kann der SchleswigHolsteinische Landtag dann auf Grundlage der Feststellung einer im Land bestehenden konkreten Gefahr der epidemischen
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