Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer (Änderung des Kommunalabgabengesetzes)

Aus unserem Gesetz-Entwurf: Das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. 2018, S. 69), wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: „Eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts (Jagdsteuer) darf nicht erhoben