Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Entschädigung von Abgeordneten

Aus unserem Gesetz-Entwurf: 1. §6 wird wie folgt geändert: „(1) Abgeordnete erhalten eine monatliche Entschädigung i.H. v. 6.428 Euro. (3) Der Auszahlungsbeitrag der Entschädigung nach Absatz 1 und der zusätzlichen Entschädigungen nach Absatz 2 vermindert sich in Ansehung der zu den Kosten in Pflegefällen nach §25 gewährten Zuschüsse vom 1. Januar 1995 an um ein