Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Absenkung Quorum Volksbegehren und Absenkung Zustimmungsquorum Volksentscheid

Aus unserem Gesetz-Entwurf: Artikel 49 wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 5 wird die Zahlenangabe „80.000“ durch die Zahlenangabe „50.000“ ersetzt. 2. In Absatz 4 Satz 1 wird die Zahlenangabe „mindestens 15 vom Hundert“ durch die Zahlenangabe „mindestens 5 vom Hundert“ ersetzt.“   Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00200/drucksache-19-00258.pdf print