
Aus unserem Gesetz-Entwurf:
Nach Artikel 10 wird folgender Artikel 10 a eingefügt:
„Recht auf angemessenen Wohnraum
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung dieses Wohnraums besonders für Menschen mit geringem Einkommen sowie die Bildung von Wohnungseigentum.“
drucksache-19-00811
Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00811.pdf