Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen

Aus unserem Gesetz-Entwurf: Nach Artikel 10 wird folgender Artikel 10 a eingefügt: „Recht auf angemessenen Wohnraum Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung dieses Wohnraums besonders für Menschen mit geringem Einkommen sowie die Bildung von Wohnungseigentum.“   Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00811.pdf print