Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG)

Aus unserem Gesetz-Entwurf: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: § 55 erhält die Bezeichnung „Härteausgleich, Ausgleichszahlung für Schäden durch Großraubtiere“ 2. § 55 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:„§ 55 Härteausgleich, Ausgleichszahlung für Schäden durch Großraubtiere (zu § 68 Abs. 4 BNatSchG).“ b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.c) Es