Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz – KiTaG)

Aus unserem Gesetz-Entwurf: „Dieses Gesetz gilt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 5 nicht für die Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern in Schulen außerhalb des Unterrichts sowie für Kinder in betreuten Grundschulen (schulische Betreuungsangebote). Auf schulische Betreuungsangebote, die zugleich Tageseinrichtungen im Sinne des § 22 SGB VIII sind, finden die für Horte im Sinne