Aus unserem Gesetz-Entwurf: „Dieses Gesetz gilt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 5 nicht für die Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern in Schulen außerhalb des Unterrichts sowie für Kinder in betreuten Grundschulen (schulische Betreuungsangebote). Auf schulische Betreuungsangebote, die zugleich Tageseinrichtungen im Sinne des § 22 SGB VIII sind, finden die für Horte im Sinne
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden