
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden schulische Betreuungsangebote zum
Teil in den Anwendungsbereich des Kindertagesstättengesetzes überführt. Dies hat
den Vorteil, dass die hier dann geltenden höheren Qualitätsstandards zur Anwendung kommen.
Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01400/drucksache-19-01418.pdf