Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden schulische Betreuungsangebote zum Teil in den Anwendungsbereich des Kindertagesstättengesetzes überführt. Dies hat den Vorteil, dass die hier dann geltenden höheren Qualitätsstandards zur Anwendung kommen. Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01400/drucksache-19-01418.pdf print