Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden schulische Betreuungsangebote zum Teil in den Anwendungsbereich des Kindertagesstättengesetzes überführt. Dies hat den Vorteil, dass die hier dann geltenden höheren Qualitätsstandards zur Anwendung kommen. Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01400/drucksache-19-01418.pdf print
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden