Volker Schnurrbusch: Agroforsten in Schleswig-Holstein
In der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) sind Agroforsten grundsätzlich verankert, der deutsche Gesetzgeber anerkennt und fördert sie jedoch –von einigen wenigen Ausnahmen wie z. B. Streuobstwiesen mit Grünlandnutzung –nicht. Der gemeinsame Anbau von Gehölz-und Ackerkulturen auf einem Acker (Agroforsten) sind mit dem deutschen Agrarförderrecht nicht vereinbar. print
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden