Am 4. Juni 2020 wurde in Berlin das Landesantidiskrimierungsgesetz (LADG) verab-schiedet. Sämtliche Landesverbände der Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußern Kri-tik, da dieses eine faktische Beweislastumkehr zu Ungunsten der Polizeibeamten be-deute. Polizeibeamte aus Schleswig-Holstein werden im Zuge der Amtshilfe auch in Berlin eingesetzt und unterliegen dortigen Rechtsvorschriften. Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/polizeigewerkschaft-warnt-berliner-abgeordnete-li.85020 print
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