Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 7. Mai 2020 beschlossen, finanzielle Mittel i. H. v. 400.000 Euro für notwendige rechtsmedizinische Untersuchungen bei Todesfällen im Zusammenhang mit SARS-CoV2 oder Covid19 bereitzustellen. (Drs. 19/2165, Plenarprotokoll 19/85 (neu) 07.05.2020 S. 6397-6412) print
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