In der Kriminalstatistik werden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz aufgeführt, ohne dass hier der Ausgang der Verfahren oder ein Dunkelfeld erkennbar werden.
1. Wie viele Fälle
a) der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AufenthG;
b) des illegalen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b AufenthG,
wurden in Schleswig-Holstein in 2017 als Ermittlungsverfahren geführt?
2. In wie vielen Fällen zu Frage 1 sind die Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden und was waren die Einstellungsgründe?
3. In wie vielen Fällen zu Frage 1 kam es zu einer Ahndung durch Strafbefehl oder Urteil?
4. Wie hoch wird die Anzahl der Ausländer geschätzt, die sich im Jahr 2017 illegal in Schleswig-Holstein aufhalten, ohne den Behörden bekannt zu sein und worauf wird die Annahme gestützt?
drucksache-19-01148
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01100/drucksache-19-01148.pdf