Claus Schaffer: Verfolgung von Straftaten der unerlauben Einreise und des illegalen Aufenthalts in Schleswig-Holstein

In der Kriminalstatistik werden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz aufgeführt, ohne dass hier der Ausgang der Verfahren oder ein Dunkelfeld erkennbar werden. 1. Wie viele Fälle a) der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AufenthG; b) des illegalen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2