1. Wenn das Bildungsministerium derzeit die „schulrechtliche Prüfung“ der SCHLAU-Workshops „aus Gründen einer in der Sache anlassunabhängigen schulverwaltungsinternen Kontrolle“ durchführt: Wie lauten diese Gründe? 2. Hat das Bildungsministerium in der Vergangenheit schon einmal eine „schulrechtliche Prüfung“ der SCHLAU-Workshops der Vereine „Haki e.V.“ oder „lambda::nord e.V.“ durchgeführt: Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 3. Zu
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