Dr. Frank Brodehl: Leistungsbewertung an Gemeinschaftsschulen
Die Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) schreibt in Paragraph 7 Absatz 3 fest, dass in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 Notenzeugnisse erteilt werden. Weiterhin ist festgelegt, dass die Schulkonferenz beschließen kann, dass abweichend davon Berichtszeugnisse erteilt werden können. An welchen Gemeinschaftsschulen werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 durch Beschluss der Schulkonferenz Berichtszeugnisse und keine Notenzeugnisse
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