Eintritt für kommunale Strände
Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Drucksache: 19/196 Datum: 04.10.2017 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 13.9.2017 (Az 10 C 7.16) entschieden, dass eine niedersächsische Gemeinde nur noch für Teile des in ihrem Gebiet liegenden Strandes Eintritt verlangen darf. 1.
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