Eintritt für kommunale Strände

Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Drucksache: 19/196 Datum: 04.10.2017   Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 13.9.2017 (Az 10 C 7.16) entschieden, dass eine niedersächsische Gemeinde nur noch für Teile des in ihrem Gebiet liegenden Strandes Eintritt verlangen darf. 1.