Jörg Nobis: Bußgelder nach der Corona-Bekämpfungsverordnung
Seit dem 16. Mai 2020 gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Be-kämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO). print
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