
Anfang 2019 einigte sich der Bund und die hauptbetroffenen Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf eine Regelung zur Übernahme von Kosten für Bürgschaften von Flüchtlingshelfern.
Anfang 2019 einigte sich der Bund und die hauptbetroffenen Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf eine Regelung zur Übernahme von Kosten für Bürgschaften von Flüchtlingshelfern.