Jörg Nobis: Kostenaufschlüsselung für Erstaufnahmeeinrichtungen

Die Landesregierung weist in ihrer Antwort auf den Unterschied zwischeneinerseits – sachgebundenen – Bewirtschaftungskosten für Erstaufnahmeeinrichtungen, die „unabhängig davon [anfallen], ob die Liegenschaft […] aktiv genutzt wird“,sowie für –zweckgebundene –Bewachungskosten, die auf „vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) vergebenen Verträgen für in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu erbringenden Leistungen“ beruhen, andererseits hin. Es seien – so die Antwort