Seit dem ersten Quartal 2017 erheben diverse Geschäftsbanken und Sparkassen Verwahrentgelte („Negativzinsen“).
1. Bei welchen Banken und Sparkassen sind für das Land Schleswig-Holstein und seine Institutionen im Jahr 2018 Verwahrentgelte angefallen und in welcher Höhe?
2. Insofern Geldanlagen bei Geldinstituten getätigt werden, ohne dass bei diesen Konten unterhalten werden: Bei welchen dieser Institutionen sind im Jahr 2018 Verwahrentgelte angefallen und in welcher Höhe?
drucksache-19-01268
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01268.pdf