Tuberkulose in Schleswig-Holstein
Tuberkulose in Schleswig-Holstein Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Drucksache: 19/28 Datum: 05.07.2017 Tuberkulose ist eine gemäß §6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Krankheit, die tödlich verlaufen kann. Am 16. Juni 2017 berichtete die Presse (Quelle: https://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/tuberkulose-verdacht-imkindergarten-id17068181.html) über eine mögliche Ansteckung von Kindergartenkindern mit Tuberkulose. 1.
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