Volker Schnurrbusch: Tierversuche in Schleswig-Holstein

In der aktuellen Medienberichterstattung über Tierversuche der Firma Laboratory of Pharmacology and Toxicology (LPT) an verschi chutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV). Nach §7 a TierSchG dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn sie „unerlässlich“ und „ethisch vertretbar“ sind. Welche öffentlichen und privaten Institutionen oder sonstige Einrichtungen führen in Schleswig-Holstein Tierversuche durch? Bitte tabellarisch auflisten. 2.