Volker Schnurrbusch: Verkehrssicherungspflichten der Kommunen beim Betrieb öffentlicher Badestellen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem am 23.11.2017 verkündeten Urteil (BGH III ZR 60/16) den Umfang der kommunalen Verkehrssicherungspflichten bei der Kontrolle des Badebetriebs an öffentlichen Badestellen konkretisiert. Hinsichtlich der sich daraus ergebenden Verpflichtungen besteht bei zahlreichen Gemeinden Schleswig-Holsteins seitdem eine erhebliche Verunsicherung zur praktischen Umsetzung dieser Aufsichtspflichten. In der zurückliegenden Badesaison wurden deshalb in öffentlichen