Berufstätige Eltern, die zur Betreuung ihres kranken Kindes zuhause bleiben müssen, haben einen Anspruch auf Krankengeld – sofern das zu versorgende Kind nicht älter als 12 Jahre alt ist. Die AfD-Fraktion will, dass diese Altersgrenze auf das vollendete 14. Lebensjahr angehoben wird, und fordert die Landesregierung deshalb per Antrag auf, sich auf Bundesebene für eine
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