Claus Schaffer: „Wer das Asylrecht ernst nimmt, muss es auch kontrollieren“

Nach geltender Rechtslage müssen die Ausländerbehörden bei anerkannten Asylbewerbern alle drei Jahre überprüfen, ob der ursprüngliche Schutzgrund fortbesteht. In der Praxis findet diese Überprüfung indes kaum statt. Das begründet das Risiko, dass Aufenthaltsberechtigungen auch ohne Vorliegen eines Asylgrundes automatisch verlängert werden. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Praxis hat gezeigt,